Windkraftanlagen – Flächenplanungsverfahren des Bundes
Mit dem zum 01. Februar 2023 in Kraft getretenen “Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land” geht ein verwaltungstechnisches Verfahren einher, das auch den Landkreis OHZ, die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hambergen und damit die Gemeinde Lübberstedt betrifft. Hintergrundinformationen zu dem Themenkomplex finden sich u.a hier (Quelle BMWSB): https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/ExterneLinks/wind-an-land-gesetz.html
Das laufende RROP – Regionale Raum Ordnungs Programm des Landkreises setzt sich damit im Teilprogramm Windenergie auseinander. Hintergrundinformationen finden sich hier (Quelle Landkreis OHZ): https://www.landkreis-osterholz.de/portal/seiten/teilprogramm-windenergie-901004787-21000.html 25.07.2024 https://www.landkreis-osterholz.de/portal/meldungen/windenergie-planungen-landkreis-startet-beteiligungsverfahren-901008592-21000.html
Planungsstand potentieller Flächen in der Gemarkung Lübberstedt / angrenzende Nachbarbemeinden…
Den Pressemitteilungen der letzten Monate war zu entnehmen, welche Suchbereiche in die vorläufige Planung von potentiellen Vorranggebieten für eine mögliche Errichtung von Windenergieanlagen der im Landkreis OHZ liegenden Gemeinden einfliessen bzw. gemäss den zu beachtenden Ausschlusskriterien als Potentialflächen entfallen (z.B. Abstandsregelungen zu Wohnbebauung, Schutzgebieten, Sperrflächen, Infrastruktur etc…). Die Planung liegt öffentlich aus. Die Gemeinden der Samtgemeinde haben dazu in ihren Gremien und öffentlichen Sitzungen zu den lokalen Gegebenheiten informiert. Zum jeweiligen Sachstand konnten sich die Einwohner in Lübberstedt im Juni, im August, im Oktober 2024 erkundigen, die entsprechenden Tagesordnungspunkte waren durch Aushang seitens des Ausschuss für Planung, Wege, Friedhofswesen bzw. seitens Gemeinderat angekündigt worden. Gemeindeübergreifend boten Vertreter des Landkreises und der Samtgemeindeverwaltung Ende August die Möglichkeit an, sich während öffentlicher Sitzung in der KGS Hambergen die Sachverhalte graphisch anhand von Landkartenmaterial und vorläufigen Skizzen sowie Schilderung der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen näher erläutern zu lassen und Fragen zu stellen. Vorläufiger Planungsstand u.a. auch deshalb, da mehr als 160 Verfahrensbeteiligte aufgefordert sind, bis zum 29. November 2024 Stellungnahmen einzureichen, woraus dann ggfs. noch planerische Anpassungen hervorgehen können.
An der jüngsten Sachstandinformation der Verwaltung in dieser Woche, mit dem Fokus auf das vorläufige Planungskonzept Vorranggebiet #7 (Lübberstedt / Hambergen) und angrenzender Nachbargemeinden, fanden sich drei (3) Zuhörer am Montag 21.10.2024 bzw. sieben (7) Zuhörer am Mittwoch 23.10.2024 zu den öffentlichen Sitzungen des Ausschuss Planung, Wege, Friedhofswesen bzw. Gemeinderat im DGH ein. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens geht es dann im weiteren Verlauf in die verwaltungstechnischen nächsten Schritte (RROP, LROP, BROP von Region/Land/Bund, später ggfs. Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung usw…). Für Rückfragen stehen die Gemeinderatsmitglieder den Einwohnern zur Verfügung.
Hinweisen möchten wir alle an dem Thema interessierten in dem Zusammenhang auch noch auf eine zusätzliche Gelegenheit sich informieren zu lassen oder konkrete Fragen zu stellen. Diese bietet sich am 04. November 2024 18:00 Uhr bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Campus-Mensa Osterholz-Scharmbeck (Am Barkhof 10a, 27711 Osterholz-Scharmbeck). Schwerpunkte sind hier die Planungen in der Samtgemeinde Hambergen und der Stadt Osterholz-Scharmbeck. (Quelle Landkreis OHZ 22.10.2024) https://www.landkreis-osterholz.de/portal/meldungen/landkreis-osterholz-informiert-ueber-windenergieplanungen-901008777-21000.html?rubrik=901000006