Glasfaserversorgung in Lübberstedt

Noch sind nicht alle Anschlüsse gelegt, es bestehen derzeit einige Lücken in der Flächendeckenden Versorgung. Aber insgesamt wird die Gemeinde Lübberstedt zu einem hohen Grad (>90% der Haushalte werden später an das Lichtwellenleitungsnetz angeschlossen sein) und zu einem vergleichsweise geringen Anteil an Beschädigungen, die während der Leitungsbaumassnahmen auftraten, versorgt werden.

Beim jüngsten Runden Tisch am Sonntag 25. Mai 2025 im DGH wurde das Thema “Glasfaser Erfahrungen, Tarife” von den Anwesenden erörtert.

Zur Sprache kamen u.a. die Erreichbarkeit der Glasfaseranbieter bzw. Schwierigkeiten im Störungsfall.

Genannt wurden als Beispiele ein Stromausfall des Energieversorgers EWE am Samstag 18. Januar, der dazu führte, daß Stellenweise die Router/Modems der DGF abstürzten (sofern keine USV / Unterbrechungsfreie Strom Versorgung vorhanden war). In einigen Haushalten kam es daraufhin für Stunden oder auch für mehrere Tage zum Totalausfall bzw. Störungen von Internet / Telefonie. Bis der Dienstanbieter die Freischaltung z.T. auch erst durch Servicetechniker vor Ort letztlich vornehmen konnte – selbst nachdem die Stromversorgung bereits wieder bestand. Am 29. April folgte ein weiträumiger Ausfall der Internetversorgung in der Region. Dieses Mal infolge Hauptleitungsschaden, der lt. Meldungen etwa 35 Stunden anhielt. Ein Anwohner berichtete von seiner Erfahrung mit einem Litzenbruch im Verteilerkasten, der den Hausanschluss im ersten Quartal des Jahres lahmlegte. Es dauerte geraume Zeit bis die Fehlerquelle ermittelt wurde.

Ist es für die Privatperson sicher ärgerlich und schränkt den täglichen Komfort ein, wenn das Internet nicht rund um die Uhr zur Verfügung steht. So ergeben sich allerdings für Gewerbetreibende, Schüler, Berufstätige im home office und generell Haushalte, die auf eine funktionierende Datenleitung angewiesen sind (z.B. medizinische Notwendigkeiten, Sicherheitseinrichtungen, Videoüberwachung, SmartHome Anwendungen, Steuerungen etc…) daraus Themen.

Es wurde an dieser Stelle darauf hingewiesen, das den Diensteanbietern auf Grundlage der Richtlinien der Bundesnetzagentur eine Entschädigungsleistung gegenüber den Kunden obliegt. Den Verbrauchern steht es zu, sich ggfs. darauf zu berufen und eine Forderung eigenständig zu erheben.

Beispielhaft zum allgemeinen Verständnis hier ein Auszug zur DGF / Ausfallentschädigung ab 3. Tag im Wortlaut (Auszug aus der DG Leistungsbeschreibung 2023 für Glasfaser-Produkte DGhome):

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